APOSTILLE

Die Apostille stellt eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr dar und wird auf öffentliche Urkunden gesetzt. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen denjenigen Staaten verwendet, die das Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unterzeichnet haben. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft des handelnden Unterzeichners und - falls vorhanden - die Echtheit des Stempels oder Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Apostillen werden von verschiedenen Behörden erteilt. Welche Behörde für die Erteilung der Apostille auf Ihrer Urkunde zuständig ist, erfragen Sie am Besten dort, wo die Urkunde ausgestellt worden ist. 

Gerne leite ich meine beglaubigten Übersetzungen, die Sie im Ausland vorlegen müssen, an das Landgericht München II weiter, damit diese dort mit einer Apostille versehen werden.
Die Apostille bestätigt die Echtheit meiner Unterschrift sowie meine öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung als Übersetzerin und Dolmetscherin für die russische Sprache.

Nelly Schmitt
info@nelly-schmitt.de / +49 (0) 81 06 / 24 61 87