Nelly Schmitt
staatlich geprüfte, öffentlich bestellte und allgemein beeidigte
Übersetzerin und Dolmetscherin für die russische Sprache

Übersetzungen Russisch-Deutsch und Deutsch-Russisch

Als freiberufliche Dienstleisterin stelle ich hohe Ansprüche an meine eigenen Übersetzungs- und Dolmetschleistungen. Aus diesem Grund sind meine Qualitätsansprüche für mich stets die oberste Maxime. Nur so kann ich mich mit jedem Service, den ich Ihnen anbiete, identifizieren. Deshalb habe ich für Sie diese Homepage eingerichtet, damit ich Sie noch besser über meine Dienstleistungen informieren kann.

Als staatlich geprüfte, öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin erstelle ich beglaubigte Übersetzungen (Deutsch-Russisch und Russisch-Deutsch) folgender Unterlagen:

- Geburtsurkunden
- Sterbeurkunden
- Heiratsurkunden bzw. Eheurkunden
- Scheidungsurkunden
- Ehefähigkeitszeugnisse
- Gerichtsurteile
- Adoptionspapiere
- Schulzeugnisse
- Ausbildungszeugnisse und Diplome
- Arbeitszeugnisse und Arbeitsbücher
- Ausweise und Pässe
- Einbürgerungsbescheinigungen
- Bescheinigungen aller Art
- Vollmachten
- Verträge
- notarielle Dokumente
und vieles andere mehr.

Sie können mir Ihre Unterlagen im Original, beglaubigter Kopie, einfacher Kopie oder als Scan zur Übersetzung vorlegen. Viele Behörden verlangen jedoch ausdrücklich, dass die Übersetzung vom Original erfolgen sollte. In diesem Fall ist der Versand der Originale per Einschreiben sinnvoll. Einige Behörden akzeptieren wiederum auch Übersetzungen von notariell oder behördlich beglaubigten Kopien, einfachen Kopien oder sogar elektronisch übermittelten Scans. Falls Sie die Originale Ihrer Unterlagen nicht per Post schicken möchten, empfehle ich Ihnen, sich bei der entsprechenden Behörde zu erkundigen, ob diese beglaubigte Übersetzungen von einfachen oder beglaubigten Kopien bzw. Scans akzeptiert.

Selbstverständlich entsprechen meine beglaubigten Übersetzungen den ISO-Normen sowie den Vorschriften und Richtlinien für die Anfertigung für Urkundenübersetzungen.

Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin bin ich ausschließlich befugt, meine Übersetzungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu beglaubigen. Diese Beglaubigung hat jedoch keine notarielle Kraft.

Gerne leite ich die beglaubigten Übersetzungen, die Sie im Ausland vorlegen müssen, an das Landgericht München II weiter, damit diese dort mit einer Apostille versehen werden. Die Apostille bestätigt die Echtheit meiner Unterschrift sowie meine öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung als Übersetzerin und Dolmetscherin für die russische Sprache. 

Neben beglaubigten Übersetzungen von oben genannten Urkunden fertige ich auch Übersetzungen von Fachtexten und allgemeinen Texten aus den Bereichen Technik (z. B. Bedienungsanleitungen), Wirtschaft (z. B. Firmenprospekte, Korrespondenz, Geschäftsbriefe, Tagungsunterlagen und -mappen, Werbebroschüren, Präsentationen) und Naturwissenschaften (z. B. Artikel) aus dem Deutschen ins Russische beziehungsweise aus dem Russischen ins Deutsche an.

Beglaubigte Übersetzungen versende ich per Post (Einschreiben). Nicht beglaubigte Übersetzungen versende ich - je nach Wunsch des Auftraggebers - entweder per E-Mail oder per Post (Einschreiben).

Gerne sende ich Ihnen meine Preisliste oder ein unverbindliches Angebot per E-Mail oder per Post zu.

Nelly Schmitt
info@nelly-schmitt.de / +49 (0) 81 06 / 24 61 87